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【24h】

Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

机译:购置价索赔价值的变化,作为资本收益的一部分i。参见2002年第8b(2)条第2句

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摘要

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Eine nachträgliche Wertveränderung der Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit wirkt deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Die Klägerin, eine GmbH, ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH & Co. KG, der S-KG. An dieser waren im Streitjahr 2004 die Klägerin als Komplementärin und eine GmbH, die S-GmbH, als Kommanditistin beteiligt. Die Klägerin erhielt als Komplementärin eine Haftungsvergütung als Vorweggewinnanteil. Der übrige Gewinn war der S-GmbH als Kommanditistin in voller Höhe zuzurechnen. Die S-KG veräußerte im Jahre 2002 Anteile an ihrer mexikanischen Tochtergesellschaft. Sie erzielte hierbei einen Veräußerungsgewinn von 232.127 €. Dieser wurde als nach § 8b Abs. 2 KStG 2002 steuerfrei behandelt. Die Kaufpreisforderung wurde mit 511.292 € in voller Höhe aktiviert.
机译:根据KStG 2002第8b(2)条第1和第2条的规定,出售收益是在关键日期根据销售时间确定的。因此,由于无法收回而导致股票出售的购买价格索赔的价值发生随后的变化,对出售时间产生了减少利润的影响。原告有限责任公司是GmbH&Co. KG S-KG的通用继承人。在2004年,原告作为普通合伙人参加了诉讼,而S-GmbH GmbH作为有限合伙人参加了诉讼。作为普通合伙人,原告获得了预提利润份额的负债津贴。剩余的利润全部归因于S-GmbH作为有限合伙人。 S-KG于2002年出售了其墨西哥子公司的股票。这样,它实现了232,127欧元的资本收益。根据KStG 2002第8b(2)节,该税被视为免税产品。购买价索赔全部资本化为511,292欧元。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第9期|p.505-506|共2页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:50:55

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