Seit der Neufassung der Fristenregelung zur Abgabe von Steuererklärungen ab dem Vz. 2005 ist ein sich verstetigender Trend zur Abgabe von Steuererklärungen erst im Zweitfolgejahr zu verzeichnen. Folge hiervon sind - vermeidbare - Arbeitsspitzen in den FÄ, unausgewogene Kapazitätsauslastungen sowie Erschwernisse hinsichtlich des reibungslosen Fortgangs der Veranlagungsarbeiten und des zeitgerechten Abschlusses der Veranlagung. Um diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer zielgerichteten und insbesondere einheitlichen Nutzung der Instrumente der Veranlagungssteuerung.
展开▼