Unterschiedliche Anforderungen an Bank als Anlageberater und an freien, nicht bankgebundenen Anlageberater bezüglich Aufkl?rungspflicht - Selbstst?ndiges Unternehmen der ?Finanzgruppe" einer Sparkasse ist als freier Anlageberater zu behandeln Ein selbstst?ndiges Unternehmen der ?Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse haupts?chlich auf dem Gebiet der Anlageberatung t?tig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzukl?ren, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung der Senatsurteile vom 10. 11. 2011 - III ZR 245/10, DB0462594 = NJW-RR 2012 S. 372; vom 3. 3. 2011 - III ZR 170/10, DB 2011 S. 761 = NJW-RR 2011 S. 913 und vom 15. 4. 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185 S. 185 = DB 2010 S. 1056).
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