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【24h】

Zuständigkeit für die abweichende Festsetzung des GewSt-Messbetrags

机译:对GewSt测量量的不同确定的责任

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摘要

Für das Streitjahr 2003 beantragte die Klägerin in Bezug auf den GewSt-Mess-betrag eine abweichende Festsetzung von Steuern aus sachlichen Billigkeitsgründen gem. § 163 Satz 1 AO. Als Begründung führte sie einen im Gewerbeertrag enthaltenen Sanierungsgewinn aus dem Erlass von Bankschulden im Rahmen eines Restrukturierungskonzepts an. Nach Auffassung der Klägerin waren die Voraussetzungen des sog. Sanierungserlasses (BMF-Schreiben vom 27. 3. 2003, DB 2003 S. 796) für einen Steuer-erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen erfüllt.
机译:对于有争议的2003年,原告出于公平的客观原因,申请了关于贸易税额的另一种税法确定。第163条第1 AO条。作为理由,她列举了免除银行债务的商业收益中包含的重组利润,这是重组概念的一部分。根据原告的说法,出于公平的客观原因,满足了所谓的重组法令(BMF函,2003年3月27日,DB 2003 p。796)的要求。

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