Wiedereinstellungsversprechen zulässiger Gegenstand - Zugehörigkeit der Erwerbergesellschaft zu Konzernverbund als ungeschriebener Vorbehalt bedarf eindeutiger Hinweise - Bestimmtheit des Urteilstenors - Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrags 1. Nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO enthält das verfahrensbeendende Urteil eine Urteilsformel. Diese muss - schon aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit -hinreichend bestimmt sein.
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