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Fälligkeit tariflicher Kompensationszahlung - Abhängigkeit von positivem Betriebsergebnis

机译:补偿付款的期限-取决于良好的经营成果

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摘要

Maßgebend Mitteilung des Betriebsergebnisses durch Arbeitgeber - Begriff Betriebsergebnis untemehmensbezogen 1. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Kompensationszahlung nach § 2 des 3. AndErg-TV ist das Vorliegen eines positiven Betriebsergebnisses im betriebswirtschaftlichen Sinn im Geschäftsjahr. Dabei ist auf die Arbeitgeberin als Ganzes, nicht auf einzelne Einrichtungen oder Buchungskreise abzustellen. 2. Der» Anspruch auf eine solche Kompensationszahlung wird erst dann i. S. einer tariflichen Ausschlussfrist fällig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Betriebsergebnis mitteilt und bekannt macht, inwieweit dieses für den Ausgleich noch ausstehender Kompensationsansprüche ausreicht.
机译:雇主有关经营成果的通知-与公司有关的长期经营成果1.根据第三AndErg-TV§2的规定获得补偿金的权利的前提是,在本财政年度中,从商业意义上讲,存在积极的经营成果。应该考虑整个雇主,而不是单个机构或公司守则。 2.只有在i时才有权获得这种赔偿。如果雇主将经营成果告知雇员并告知其足以补偿未决赔偿要求的程度,则S.受集体排除期的限制。

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    《Der Betrieb》 |2012年第22期|p.1275|共1页
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