Die „Verlustvernichtungsvorschrift" des § 8c KStG ist massiven verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt und derzeit beim BVerfG anhängig. Ein Beschluss des BFH vom 28. 10. 2011 (I R 31/11, DB0467546) fügt dem ein weiteres -wenn auch kleines - Kapitel hinzu. Die Finanzverwaltung zeigt sich von alledem offensichtlich unbeeindruckt und arbeitet schon an weiteren Verschärfungen.
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