Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Besteht der Versicherungsschutz aber auch, wenn Alkohol im Spiel ist? Dazu hat das Bayerische LSG mit Urteil vom 14. 12. 2011 - L 2 U 566/10 klargestellt: nur wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei.
展开▼
机译:上下班途中发生的交通事故受法定事故保险的保护。如果涉及酒精,保险还存在吗?为此,巴伐利亚州LSG通过其2011年12月14日的判决-L 2 U 566/10进行了澄清:只有将与酒精相关的无驾驶能力确立为事故的主要原因,专业协会才能被解除其基本的履行义务。
展开▼