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Aktives Wahlrecht von Arbeitnehmern von Gemeinschaftsbetrieben zu den Aufsichtsräten der Trägerunternehmen: Besprechungsaufsatz zum BAG-Beschluss vom 13. 3.2013-7 ABR47/11, DB0600349

机译:合资企业雇员对保荐公司监事会的投票权:审查关于2013年3月13日BAG决定的文章ABR47 / 11,DB0600349

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摘要

In der Praxis der Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat stellt sich oftmals die Frage, wie die Wahlberechtigung zu beurteilen ist, wenn ein Aufsichtsrat eines Unternehmens zu wählen ist, der mit anderen Unternehmen mindestens einen Gemeinschaftsbetrieb unterhält. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu erstmals eine Entscheidung getroffen. Es hat sich der herrschenden Literaturmeinung angeschlossen, die davon ausgeht, dass dieses aktive Wahlrecht bei den Wahlen der Aufsichtsräte aller Trägerunternehmen besteht, unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag zwischen den Arbeitnehmern und diesen Trägerunternehmen besteht. Ein Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen im Sinne der Mitbestimmungsgesetze liegt vor, wenn durch rechtsgeschäftliche Verbindung mehrerer, rechtlich und wirtschaftlich im Übrigen selbstständig bleibender Unternehmen die Einheit der arbeitstechnischen Organisation und Leitung durch ein einheitlich handelndes Management institutionell dauerhaft gesichert ist.
机译:在选举雇员代表进入监事会的实践中,经常出现以下问题:如果要为与其他公司保持至少一项联合运营的公司选举监事会,应如何评估投票权。联邦劳工法院首次对此做出裁决。它遵循了当时流行的文学观点,该观点认为,在所有发起人公司的监事会选举中,这种投票权是存在的,而不管雇员与这些发起人公司之间是否有雇佣合同。如果工作组织和管理的统一通过统一运作的管理机构通过几家在法律和经济上保持独立的公司的法律联系在制度上得到保障,则存在若干公司在共同体法中的联合运作。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2013年第46appa期|90-93|共4页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:50:24

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