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>Nehmen ist (manchmal) seliger denn Geben - Rückzahlungsklauseln schwer gemacht: Besprechungsaufsatz zum BAG-Urteil vom 21. 8. 2012 - 3 AZR 698/10, DB0556675
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Nehmen ist (manchmal) seliger denn Geben - Rückzahlungsklauseln schwer gemacht: Besprechungsaufsatz zum BAG-Urteil vom 21. 8. 2012 - 3 AZR 698/10, DB0556675
Früher galt noch „Wer zahlt, der malt", womit nichts Anderes gemeint war, als dass derjenige, der Geld hingibt, auch die Verwendungs- und RückZahlungsbedingungen dafür bestimmen kann. Heute ist dies anders zu verstehen; heute kann der Arbeitgeber, der außerhalb des Synallagmas stehende finanzielle Sonderaufwendungen leistet, diese häufig nur noch als Negativposten in der Bilanzierung einmalen. Dies gilt auch, wenn er die Qualifizierungsaufwendungen zwar in der Hoffnung auf eine Amortisation derselben mittels einer Rückzahlungsklausel abgesichert hat, mit dieser aber vor dem BAG scheitert. Schließlich sind die Entscheidungen, in denen das Gericht Rückzahlungsklauseln kippte, vielfältig.
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