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>Zulässige Klage auf Feststellung, dass die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung nicht aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung herrührt
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Zulässige Klage auf Feststellung, dass die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung nicht aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung herrührt
Der Schuldner kann seinen Widerspruch gegen den angemeldeten, nicht titulierten Rechtsgrund der vorsätzlich began genen unerlaubten Handlung bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit der negativen Feststellungsklage gegen den Gläubiger weiter verfolgen. Der eigenverwaltende Schuldner kann seinen Widerspruch auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beschränken.
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