Das IASB hat am 29. 5. 2013 Änderungen an IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten" veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen die Angabe von Informationen hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten, sofern dieser Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert. Die Neuerungen sind retrospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1. . 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist, unter der Voraussetzung einer erfolgten Übernahme in EU-Recht, dabei für Perioden erlaubt, in denen das Unternehmen IFRS 13 anwendet. Der neue Standard kann bis zu seiner Übernahme in EU-Recht nur über das IASB bezogen werden (www.ifrs.org). (Vgl. DRSC, Newsletter vom 29. 5. 2013).
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