Die Rechtsfigur einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslaufrist soll den Arbeitgeber vor unzumutbaren Belastungen eines sinnentleerten Arbeitsverhältnisses bewahren. Auf diese Weise ist es möglich, sich von Arbeitnehmern, die tariflich vor Kündigungen geschützt sind, zu trennen. Während das BAG diesen Weg schon dann eröffnet, wenn das Unternehmen lediglich seine Profitabilität steigern will und deshalb Aufgaben fremdvergibt, sieht der Autor darin eine unzulässige Umgehung des Kündigungsverbots.
展开▼