Die Arbeitsbescheinigungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sollen vom Arbeitgeber künftig nicht mehr generell, sondern nur noch auf Verlangen ausgestellt werden. Außerdem soll die elektronische Übermittlung eingeführt werden. Es sieht tatsächlich so aus, als würde es zu einer deutlichen Arbeitsentlastung für Arbeitgeber kommen. Und auch der Versicherungsträger profitiert davon: Die geplanten Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Bescheinigungen können bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einer erheblichen Reduzierung des Arbeitsaufwands beitragen, denn sie ermöglichen eine medienbruchfreie elektronische Weiterverarbeitung der vom Arbeitgeber abgeschickten Daten in den IT-Verfahren des Arbeitslosengeldes.
展开▼