I. Dritter Weg darf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie nur soweit verdr?ngen, wie für Wahrung des Leitbilds der Dienstgemeinschaft erforderlich Schlichtungsverfahren im Dritten Weg steht gewerkschaftlicher Unterstützung der Dienstnehmerseite nicht entgegen - Ergebnis der Verhandlungen im Dritten Weg muss einseitiger Ab?nderung durch Dienstgeber entzogen sein - Andernfalls gewerkschaftliche Bet?tigung auch durch Streikma?nahmen zul?ssig
展开▼