Zum 1. 2. 2013 sind Änderungen beim maschinellen Zahlstellenverfahren zu beachten. Mit dem Zahlstellenverfahren übermitteln Arbeitgeber und sonstige Zahlstellen bei Versorgungsbezügen (z. B. Betriebsrenten) die Daten an die Krankenkassen. Nun sind Änderungen für dieses Verfahren verabschiedet worden. Bereits vom 1. 2. 2013 an gelten die nächsten Änderungen im maschinellen Zahlstellenverfahren. Die Verfahrensbeschreibung zum maschinell unterstützten Zahlstellen- Meldeverfahren nach § 202 Abs.
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