Nach § 6 Abs. 1 Nr. la EStG geh?ren zu den Herstellungskosten eines Geb?udes auch Aufwendungen für Instandsetzungsund Modernisierungsma?nahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Geb?udes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne USt 15% der Anschaffungskosten des Geb?udes übersteigen.
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