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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei gewerblicher Weitervermietung bzw. -verpachtung

机译:商业转租或租赁的商业税增加

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摘要

Gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb effektiv 12,5% (bis EZ 2009: 16,25%) der Miet-und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines Dritten stehen, wieder hinzugerechnet. Dies hat zur Folge, dass dieser typisierte Finanzierungsanteil für gewerbesteuerliche Zwecke nicht abzugsfähig ist. Dieses Abzugsverbot führt in der Praxis insb. dann zu Problemen, wenn das Geschäftsmodell ei- nes Unternehmens gerade darauf basiert, durch Anmietung und anschließende Weitervermietung Gewinne zu erzielen. So lag der Rechtssache Ⅰ R 21/13 der Fall einer GmbH zugrunde, die Hotels an- und verpachtete und durch diese Zwischenverpachtung einen Gewinn erzielte, der gerade knapp ausreichte, die hierauf anfallende KSt und GewSt zu decken.
机译:根据GewStG第8条第1封信,商业运营的利润实际上是使用第三方拥有的不动产固定资产的租金和租赁利息的12.5%(至EZ 2009年之前:16.25%)。站起来,加回去。结果,这部分典型的融资额不能从贸易税中扣除。实际上,这种对扣除的禁止会带来问题,特别是当公司的商业模式恰好基于通过出租然后再出租来获利的时候。案例ⅠR 21/13是基于一家有限责任公司的案例,该公司租赁和租赁酒店,并通过这种中间租赁获得了利润,该利润仅足以覆盖所产生的KSt和GewSt。

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    《Der Betrieb》 |2014年第44期|2497-2498|共2页
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