Am 08.07.2014 war die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung des BVerfG zur Vorlage des BFH in Sachen ErbSt. Das BVerfG wollte sich insb. ein Bild davon machen, inwieweit Unternehmen und damit Arbeitsplätze bei einem Wegfall bzw. einer Beschränkung der gegenwärtigen Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen gefährdet würden. Aufgrund der Nachfragen wird von Prozessbeobachtern geschlossen, dass die hierzu getroffenen Aussagen der geladenen Experten die Richter nicht vollends von der Notwendig-keit der gegenwärtig gewählten Verschonungslösung überzeugen konnten.
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