Keine Hinzurechnung von Lagerentgelten i. S. der §§ 467 ff. HGB für unbewegliche Wirtschaftsgüter nach § 8 Nr. 1 Buchst, e GewStG Bei einem Lagervertrag i. S. der §§ 467 ff. HGB handelt es sich um ein spezialrechtlich geregeltes unternehmerisches Verwahrgeschäft.
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