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【24h】

Mindestlohn greift auch bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

机译:最低工资也适用于生病和公共假日期间的继续付款

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摘要

An Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Unklar war bisher, ob für diese Zeiten die vertraglich vereinbarte Vergütung oder ein höherer, staatlich festgesetzter Mindestlohn zu zahlen ist. Das MiLoG enthält hierzu keine eindeutige Regelung. Das BAG hat die Frage nun für den Anwendungsbereich des nach § 7 AEntG für allgemeinverbindlich erklärten „Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal" zugunsten des Arbeitnehmers geklärt. Dies dürfte auch Folgen für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn haben und zudem weitere Bereiche der Entgeltfortzahlung betreffen.
机译:该雇员有权在公共假日和丧失工作能力的情况下继续领取工资。以前不清楚这些时间是否应支付合同约定的报酬或国家规定的更高最低工资。 MiLoG没有任何明确的规定。 BAG现在已经澄清了适用于``管理教育人员最低工资的集体协议''的领域的问题,该协议已根据AEntG§7宣布具有一般约束力。

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    《Der Betrieb》 |2015年第43期|2515-2516|共2页
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