Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Kunstsammlungen stellt sich eine Vielzahl von bewertungs-und erbschaftsteuerlichen Rechtsfragen, zu denen sich teilweise das FG Münster im Urteil vom 24.09.2014 (3 K 2906/12 Erb) geäußert hat. Die Revision gegen dieses Urteil ist derzeit beim BFH (Ⅱ R 56/14) anhängig. In diesem Verfahren geht es u.a. um die Nutzbarmachung zu Zwecken der Forschung oder Volksbildung durch einen Kooperationsvertrag, die Bereitschaft, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen und die 20-jährige Familienbesitzzeit i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Dieses Verfahren soll zum Anlass genommen werden, einzelne ausgewählte Aspekte der Bewertung und ErbSt-Befreiung näher zu betrachten.
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机译:作为艺术品收藏的遗产税处理的一部分,存在大量的估价和遗产税法律问题,FGMünster在2014年9月24日的判决中对此进行了评论(3 K 2906/12 Erb)。目前,BFH(ⅡR 56/14)仍在等待对该判决的修订。此过程包括通过合作协议使其可用于研究或教育目的,并愿意将这些物品置于保护古迹和20年家庭所有权的适用规定之内。第13(1)条第2条。应该以此程序为契机,仔细研究估值和继承豁免的某些方面。
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