Der Finanzausschuss hat am 30.09.2015 dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (BT-Drucks. 18/5010,18/5272) in nationales Recht zugestimmt. Für den zuvor mit 14 Anträgen von der Koalition noch geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Mit dem Gesetz sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert und Meldepflichten bei Erwerb bzw. Veräußerung bedeutender Beteiligungen geändert werden.
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