Ab dem Antragsjahr 2015 muss der Antrag auf besondere Ausgleichsregelung eines stromkostenintensiven Unternehmens/ einer Schienenbahn vom Unternehmen elektronisch über das Online-Portal ELAN-K2 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Beizufügen ist eine WP/vBP-Bescheinigung über die Prüfung nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 c / § 65 Abs. 6 EEG 2014. Drei Merkblätter der BAFA geben Hinweise zur Bescheinigung des WP/vBP und zu deren Autorisierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur. Danach sind folgende Schritte zu beachten: 1. Die in Papierform erteilte Bescheinigung mit Unterschriften und Siegel, einschließlich der Anlagen des zu prüfenden Unternehmens/der zu prüfenden Schienenbahn, sind in als PDF-Dokument zu scannen. 2. Das PDF-Dokument ist dahingehend zu überprüfen, ob es der Originalbescheinigung einschließlich der Anlagen vollständig entspricht. 3. Ist dies der Fall, versieht der WP/vBP oder eine hierfür bestimmte vertretungsberechtigte Person der Prüfungsgesellschaft das PDF-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 2 Signaturgesetz und leitet es an das geprüfte Unternehmen/die geprüfte Schienenbahn weiter. Diese/s lädt die WP/vBP-Bescheinigung, zusammen mit dem Antrag des Unternehmers, in das Online-Portal des BAFA hoch. Für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Hochladen der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen WP/vBP-Bescheinigung ist das Unternehmen/die Schienenbahn verantwortlich. (Vgl. WPK, Neu auf wpk.de vom 25.09.2015).
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