Kleinstunternehmen profitieren insb. von verringerten Rechnungslegungspflichten sowie von Offenlegungserleichterun-gen. Das BilRUG ändert eine Reihe von Vorschriften, die für derartige Unternehmen gelten, und schränkt insb. den Kreis derer, die das Kleinstprivileg in Anspruch nehmen dürfen, ein.
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