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【24h】

Neue Grenzen und neue Möglichkeiten für Einbringungen in PersGes. gem. § 24 UmwStG

机译:为PersGes做出贡献的新界限和新机会。符合§24 UmwStG

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摘要

Das derzeit im Entwurf vom 27.03.2015 vorliegende Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum ZKAnpG („Protokoll-erklärungsumsetzungsgesetz") sieht u.a. eine Änderung des § 24 UmwStG vor. Bezüglich der zusätzlichen Gewähr sonstiger Gegenleistungen bei Einbringungen in PersGes. wirkt die Änderung gegenüber der aktuellen BFH-Auffassung z.T. verschärfend, gegenüber der aktuellen Verwaltungssicht dagegen erweiternd. Das angedachte Gesetz verankert sonstige Gegenleistungen erstmals - wenn auch in begrenztem Umfang - als steuerunschädlich. Unter die sonstigen Gegenleistungen fallen auch dem Einbringenden neu gewährte Gesellschafterdarlehen. Wie bislang kann der Einbringende unschädlich Wirtschaftsgüter in seinem neuen Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten. Bei Einbringungen von Mitunternehmeranteilen verdienen fortgeführte Sonderbetriebsvermögen besondere Beachtung, da sie ggf. höhere unschädliche sonstige Gegenleistungen ermöglichen. Der Aufsatz verdeutlicht anhand von Beispielen, wo § 24 UmwStG es erfordert, neu Maß zu nehmen.
机译:当前正在执行的ZKAnpG协议声明(“协议声明实施法”)的现行法律(目前在2015年3月27日的草案中)对UmwStG第24条作了修正。关于对PersGes贡献的其他考虑的额外保证,与当前的相比,此更改有效BFH的观点部分收紧,但与当前的行政观点相比有所扩大;所设想的法律首次将其他考虑(尽管在一定程度上)考虑为对税收无害;其他考虑还包括向捐赠人新授予的股东贷款就共同企业家的贡献而言,持续的特殊商业资产值得特别关注,因为它们可能带来更高的无害其他考虑。 24提示它需要进行新的测量。

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