Das BMF hat am 02.06.2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des ErbStG und SchenkStG an die Rspr. des BVerfG" (DB0697298) veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll das Unter-nehmenserbschaftsteuerrecht auf eine verfassungskonforme Grundlage gestellt werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Neuregelungen. Eine Rückwirkung ist erfreulicherweise nicht vorgesehen, sodass zumindest das Jahr 2015 noch für Nachfolgeregelungen nach „altem" Recht genutzt werden kann. Dies dürfte vielfach auch empfehlenswert sein, da sich die neuen Antragsregelungen mit ihren zahlreichen Fristen, Auflagen und Bedingungen für die Stpfl. schon bald zu einem gefährlichen „Minenfeld" entwickeln könnten.
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