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Frist zur Rüge einer Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG: rechtzeitiger Zugang beim Arbeitgeber erforderlich

机译:根据§16 BetrAVG通知调整决定的截止日期:需要及时与雇主联系

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摘要

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Er hat also in zeitlichen AbAbständen von jew. drei Jahren nach dem individuellen Leistungsbeginn (ggfs. auch im Rahmen einer zulässigen Bündelung) die Anpassungsprüfung vorzunehmen. Trifft der Arbeitgeber eine Anpassungsentscheidung, die der Versorgungsempfänger für unrichtig hält, hat Letzterer dies dem Arbeitgeber grds. vor dem nächsten Anpassungsstichtag gegenüber geltend zu machen. Das BAG (Urteil vom 21.10.2014 - 3 AZR 937/12, DB0691314) hat jetzt klargestellt, dass diese Rügefrist nur mit einer Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren ist.
机译:根据BetrAVG第16条第(1)款,雇主有义务每三年检查一次公司养老金计划当前福利的调整,并对此做出合理的决定。因此,他必须在每次开始服务后每隔三年进行一次调整测试(如有必要,也在允许的捆绑范围内)。如果雇主做出了受益人认为不正确的调整决定,则后者通常会将此决定交给雇主。在下一个调整日期提出索赔。 BAG(2014年10月21日判决-3 AZR 937/12,DB0691314)已阐明,此通知期限仅可在向雇主声明的情况下进行。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第21期|1227-1228|共2页
  • 作者

    Volker Matthießen;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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