Die FÄ prüfen i.d.R. alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (z.B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindergärten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt und GewSt erfüllt haben. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen FA eine Steuererklärung (Vordruck Gern 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.
展开▼