Planen Unternehmen die Stilliegung eines Betriebs- oder Betriebsteils, haben sie oft ein Interesse, den Betrieb bis zur Stilliegung sicherzustellen. Hierzu bedienen sie sich regelmäßig sog. Treue- oder Halteprämien. Das BAG hat mit Urteil vom 09.12.2014 (1 AZR 406, DB 2014 S. 751) den Rechtscharakter solcher Prämien als Sozialplanleistungen abgelehnt und entschieden, dass befristet Beschäftigte nicht von ihnen ausgenommen werden dürfen.
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