Der IFRS-FA merkt in seiner Stellungnahme an, dass wesentlicher Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Vorschläge des IASB notwendig ist. Insb. das Zusammenspiel der Vorschläge nach neuen Anhangangaben und bereits bestehenden, ähnlichen Anhangangaben für den IFRS-Abschluss wirft Verständnisfragen auf. Der IFRS-FA betont hierbei die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes für die Entwicklung von Anhangangaben. Zudem bestehen Bedenken, dass die Vorschläge des IASB nicht die ursprünglichen Forderungen nach einer Überleitung der Nettoschuldenposition adressieren. Vor diesem Hintergrund lehnt der IFRS-FA die Vorschläge im IASB ED/2014/6 in seiner Stellungnahme ab. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 26.03.2015)
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