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ArbG: Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

机译:ArbG:最低工资-无休假工资和年度特殊付款

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摘要

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das ArbG Berlin entschieden. Die Arbeitnehmerin wurde von der Arbeitgeberin gegen eine Grundvergütung von 6,44 € je Stunde zzgl. Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäfti sie erhielt ferner ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 € bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen.
机译:雇主不得将额外的假日工资和年度特殊津贴计入法定最低工资。应当以这种信用实现的变更通知无效。柏林ArbG决定了这一点。雇员受雇于雇主,每小时底薪6.44欧元,外加绩效奖金和轮班奖金;她还获得了额外的假期津贴和年度特殊津贴,根据服务年限错开了。雇主终止了雇佣关系,并同时提议继续雇佣关系,如果福利奖金,额外的假日津贴和年度特殊津贴不再适用,则每小时工资为8.50欧元。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第11期|627-627|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:49:19

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