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Keine gerichtliche Ermächtigung einer qualifizierten Gläubigerminderheit zur Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung

机译:没有合格的少数债权人的法院授权可召开第二次债权人会议

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摘要

Die Beteiligten streiten um die von der Antragstellerin beantragte Ermächtigung, eine zweite Versammlung der Gläubiger nach § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 SchVG einzuberufen. Die Schuldnerin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand darin besteht, sich als stille Gesellschafterin an einem Kreditinstitut zu beteiligen. Sie ist Emittentin von 2 Mio. untereinander gleichrangigen Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit mit einem Nennbetrag von jew. 100 €, die im Dezember 2002 ausgegeben wurden. Die Teilschuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht und sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Amsterdamer Börse zugelassen.
机译:涉及的当事方对申请人要求根据SchVG的第15条第(3)款第2和第3条召开第二次债权人会议的授权有争议。债务人是一家有限责任公司,其目的是作为沉默的合伙人参加信贷机构。它是2002年12月发行的200万对无固定期限,面额为100欧元的点对点债券的发行人。部分债券受德国法律管辖,并允许在法兰克福证券交易所和阿姆斯特丹证券交易所的受监管市场上交易。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第10期|545-549|共5页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:17

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