Der EuGH hat mit Urteil vom 03.02.2015 - Rs. C-172/13 (DB0691080) entschieden, dass die im Anschluss an das Urteil „Marks & Spencer" (EuGH vom 13.12.2005 - Rs. C-446/03, DB 2005 S. 2788 mit Anm. Kleinert/Nagler) erlassenen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs, die einen grenzüberschreitenden Konzernabzug unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
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