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Unterrichtung nach § 17 Abs. 2 KSchG ohne Berufsgruppen - Heilung möglich!

机译:根据KSchG第17条第2款提供的信息,没有专业团体-可能会康复!

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摘要

Im Rahmen von Massenentlassungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 KSchG u.a. über die Berufsgruppen der zu entlassenden und der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer unterrichten. Unterbleibt eine solche Unterrichtung über die Berufsgruppen, kommt mit der vorliegenden Entscheidung des BAG eine Heilung des Fehlers in Betracht, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt werden soll. Hierfür muss der Betriebsrat eine abschließende Stellungnahme abgeben, wonach er seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht. Mit diesem Urteil stellt das BAG erneut die Verfahrens- und Formvorschriften in Bezug auf das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG in den Vordergrund und macht einmal mehr deutlich, dass dem Konsultationsverfahren - unabhängig von Interessenausgleichsverhandlungen - ein hoher Stellenwert zukommt.
机译:在大规模裁员的情况下,雇主必须按照第17条第2款第1项第2项和第3项KSchG以及其他规定通知劳动委员会。告知要解雇的工人和通常受雇的工人的职业群体。如果没有有关职业群体的此类信息,那么如果要关闭整个公司,则BAG的现有决定将纠正该错误。为此,劳动委员会必须给出最终意见,认为其咨询要求已得到实现。根据这一判断,BAG再次根据第17条第2款KSchG提出了与协商程序有关的程序和形式要求,并再次明确表示,无论利益如何和解,协商程序都非常重要。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第45期|2668-2669|共2页
  • 作者单位

    Berten Burkhardt in München;

    Berten Burkhardt in München;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:02

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