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Auskunftsanspruch des Inhabers eines gewinnabhängig verzinsten Genussrechts

机译:利润相关参与权持有人的知情权

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摘要

Genussrechte sind häufig so ausgestaltet, dass die jährlichen Zinszahlungen nur erfolgen, wenn die Zahlung aus einem „Bilanzgewinn" der Emittentin geleistet werden kann. Weist die Emittentin in ihrem Jahresabschluss ein ausgeglichenes Ergebnis oder einen Bilanzverlust aus und zahlt deshalb keine Zinsen, möchten die Inhaber der Genussrechte häufig genau wissen, aus welchen Gründen bestimmte bilanzpolitische Entscheidungen (z.B. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen) getroffen wurden, die das bilanzielle Ergebnis verringert haben. Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.06.2016 (Ⅱ ZR 121/15, DB 2016 S. 1865) klargestellt, dass die Genussrechtsinhaber nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf diese Informationen haben.
机译:参与权的设计通常是这样的方式:仅在可以从发行人的“资产负债表利润”中付款时才支付年度利息;如果发行人在其年度财务报表中显示出平衡的结果或资产负债表损失,因此不支付利息,则持有权在2016年6月14日的判决中(ⅡZR 121/15,DB 2016 S),利润参与权通常确切地知道为什么做出某些资产负债表政策决策(例如准备金的确认和评估)会降低资产负债表的结果。 1865)阐明,只有在特殊情况下,利润参与权的持有人才有权获得此信息。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第38期|2219-2221|共3页
  • 作者

    Moritz Pöschke;

  • 作者单位

    Institut für Gesellschaftsrecht (Abt. 2: KapGes. und Bilanzrecht) der Universität zu Köln;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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