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【24h】

Versorgungsleistungen i.Z.m. einer gleitenden Übergabe von Privatvermögen

机译:养老金福利私人资产的顺利转移

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摘要

Der BFH hat mit Urteil vom 12.05.2015 (Ⅸ R 32/14, DB 2015 S. 1935) entschieden, dass Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der gleitenden Übergabe von Privatvermögen grds. weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden können, wenn die Vermögensübertragung vor dem 01.01.2008 vereinbart wurde und die Voraussetzungen von § 52 Abs. 23e Satz 2 EStG i.d.F. JStG 2008 nicht vorliegen. Es käme insofern nicht darauf an, in welchem Zeitpunkt der Nießbrauch abgelöst und die Versorgungsleistung vereinbart worden sind. Unerheblich sei, ob die Ablösung des Nießbrauchs und der Zeitpunkt bereits im Übergabevertrag verbindlich vereinbart worden waren.
机译:BFH于2015年5月12日作出判决(ⅨR 32/14,DB 2015,第1935页),决定将养老金与总体上逐步转移私人资产有关。如果在2008年1月1日之前已达成协议转让资产,并且已修订第52(23e)节第2条EStG的要求,则仍可以将其作为养老金或永久性负担扣除。 JStG 2008不可用。在这方面,在什么时候更换使用权和已商定利益并不重要。移交合同中是否已经约定了使用权的更换和日期,这无关紧要。

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    《Der Betrieb》 |2016年第34期|1968-1968|共1页
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