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【24h】

Entgeltzahlungen anfechtbar bei Freistellung ohne nachvollziehbares Nachgeben

机译:可免税竞争的付款而无可追溯的收益

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摘要

Die Parteien streiten darüber, ob die zwischen Oktober 2005 und August 2009 von der Arbeitsleistung freigestellte Beklagte das in dieser Zeit erhaltene Nettoarbeitsentgelt aufgrund Insolvenzanfechtung zurückzahlen muss. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 21.01.2010 über das Vermögen des Schuldners eröffneten Verfahren. Der Schuldner war Inhaber eines Kleinbetriebs. Die Beklagte, seine Ehefrau, war vom 01.09.2003 bis zum 30.10.2009 bei ihm angestellt. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, stellte der Schuldner die Beklagte mit Schreiben vom 03.01.2005 von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei. Seitdem erbrachte die Beklagte ihre Arbeitsleistung nicht mehr, erhielt aber weiterhin das monatliche Entgelt gezahlt. Der Schuldner meldete sie sozialversicherungsrechtlich nicht ab. Der Kläger focht gegenüber der Beklagten die Gehaltszahlungen von Oktober 2005 bis August 2009 von insgesamt 29.696,01 € netto an. Das ArbG hat die Klage abgewiesen, das LAG (Köln vom 08.01.2014 - 5 Sa 764/13, DB 2014 S. 2296) hat ihr stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Revision blieb erfolglos.
机译:双方对于被告是否应偿还在此期间由于破产争端而在此期间获得的净工资,是否存有争议,存在争议。原告是破产管理人,于2010年1月21日对债务人的资产提起诉讼。债务人是一家小企业主。被告是他的妻子,他于2003年9月1日至2009年10月30日受雇于他。配偶分居后,债务人通过2005年1月3日的信使被告免于履行工作的义务。从那以后,被告停止了工作,但继续领取月工资。债务人没有将其从社会保障法中注销。原告对被告从2005年10月至2009年8月的净工资总额29,696.01欧元提出抗辩。 ArbG驳回了该诉讼,LAG(科隆从2014年1月8日起-5 Sa 764/13,DB 2014第2296页)维持了诉讼。对此的上诉没有成功。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第12期|718-719|共2页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:48:55

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