Am 11.03.2016 hat das BMJV den RefE eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorgaben der CSR-Richtlinie (RL 2014/95/EU) in nationales Recht umgesetzt. So müssen große Unternehmen oder Unternehmen von öffentlichem Interesse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen, eine sog. nichtfinanzielle Erklärung in ihren Lagebericht bzw. Konzernlagebericht mit aufnehmen, in der über Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten ist. Die CSR-Richtlinie muss bis zum 06.12.2016 in deutsches Recht übernommen werden. Der vollständige RefE kann unter XQ1195721 in der DB-Datenbank abgerufen werden.
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