Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft (An-schluss an BGH, Urteil vom 14.06.2012 - Ⅸ ZR 145/09, DB 2012 S. 1674 = WM 2012 S. 1401 Rn. 21 f).
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