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§ 8c Satz 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig

机译:§8c句子2 KStG可能违反宪法

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摘要

Nach der weithin als „Paukenschlag" aufgenommenen Verfassungsgerichtsentscheidung zu § 8c Satz 1 KStG legt das FG Hamburg nun die zweite Hälfte der Norm bzgl. schädlicher Beteiligungserwerbe über 50% zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor. In seinem Vorlagebeschluss 2 K 245/17 macht das FG Hamburg unmissverständlich klar, dass es § 8c Satz 2 KStG als verfassungswidrig ansieht. Der Grund dafür liege - wie in der BVerfG-Entscheidung 2 BvL 6/11 zu § 8c Satz 1 KStG - in der ungerechtfertigten Verletzung des Trennungsprinzips und somit in einem Verstoß gegen das auf dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG fußenden Gebots der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Nach einer knappen Einleitung werden der Urteilssachverhalt und die Begründung zusammengefasst. Die klare Handlungsempfehlung lautet, von § 8c KStG betroffene Bescheide durch Einspruch offenzuhalten. Abschließend wird ausführlich darauf eingegangen, wie das BVerfG zu der Vorlage entscheiden und was der Gesetzgeber dann daraus machen könnte.
机译:在宪法法院对第8c条第1项KStG作出的裁决(已被广泛认为是爆炸)之后,汉堡FG现在提出了关于有害获取超过50%的参与者的规范的下半部分,以进行宪法审查显然,《科特迪瓦共和国宪法》第8c条第2款违宪,其原因-如BVerfG关于第8c条第1句KSTG的第2 BvL 6/11号决定-违反了分居原则,因此是不合理的。 3 GG,基于平等的原则,基于基于经济绩效的税收原则,在简要介绍之后,总结了判断的事实和原因。 BVerfG如何决定提交内容以及Gese然后可以做到。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2017年第45期|2629-2634|共6页
  • 作者

    Daniel Dreßler;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:48:36

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