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Gewerbesteuer: Fiktives Anlagevermögen wirft Fragen auf

机译:贸易税:虚拟固定资产引发疑问

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摘要

Miet- und Pachtzinsen unterliegen bei Gewerbetreibenden einer partiellen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Voraussetzung ist, dass ein Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt und es sich um die Benutzung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens handelt, die im Eigentum eines anderen stehen (fiktives Anlagevermögen). Der I. und IV. Senat des BFH haben zu dieser Frage kürzlich im Messehallen- (Az. I R 57/15) und im Konzertsaal-Fall (Az. IV R 24/11) Stellung genommen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Ausschlaggebend war jeweils die Frage, ob fiktives Anlagevermögen auch bei nur kurzzeitigen Anmietungen überhaupt vorliegen kann und unter welchen Voraussetzungen. Die Autoren setzen sich kritisch mit der Auslegung des BFH auseinander und geben einen Ausblick auf den Ausgang eines vergleichbaren noch anhängigen Falls (Hoteleinkaufs-Fall).
机译:租金和租赁利息需向贸易商支付部分贸易税。前提条件是存在租赁或租赁,并且使用他人拥有的非流动资产(虚拟固定资产)。 BFH的I和IV参议院最近在展厅(Az。I R 57/15)和音乐厅(Az。IV R 24/11)中对这个问题进行了评论-结果不同。在每种情况下,决定性因素都是虚拟资产是否甚至可以用于短期租赁以及在什么条件下存在。作者严格审查了BFH的解释,并对可比的尚待解决的案例(酒店购物案例)的结果进行了展望。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2017年第39期|m13-m13|共1页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:48:32

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