首页> 外文期刊>Der Betrieb >USt-Organschaft - zögerliches Nachbessern anstelle eines „großen Wurfs'
【24h】

USt-Organschaft - zögerliches Nachbessern anstelle eines „großen Wurfs'

机译:增值税组-犹豫不决的返工,而不是“大热门”

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
       

摘要

Nun hat das BMF mit Schreiben vom 26.05.2017 (DB 2017 S. 1296) die Verwaltungsauffassung angepasst und geht davon aus, dass damit alle notwendigen Auswirkungen der Rspr. umgesetzt wurden. Für Unternehmer ist damit Handlungsbedarf gegeben. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Diese nationale Regelung hat eine deutlich längere Historie als die unionsrechtliche Regelung (Art. 11 MwStSystRL). Kaum verwunderlich ist daher, dass der EuGH deutlich von der bisherigen nationalen Rspr. abweichende Ansichten vertritt. So ist es nach Auffassung des EuGH zulässig bzw. geboten, PesGes. und sogar Nichtun-ternehmer einzubeziehen. Auch sieht er kein Bedürfnis nach einem Über-/Unterordnungsverhältnis und anderen restriktiven Ansichten; vorausgesetzt, dass kein Missbrauch vorliegt. Der BFH hat sich nach Ergehen der EuGH-Rspr. in mehreren Urteilen zu den Auswirkungen dieser EuGH-Rspr. geäußert.
机译:BMF现在在2017年5月26日的信中对行政管理观点进行了修改(DB 2017,第1296页),并假定Rspr。的所有必要效果均已实现。企业家需要采取行动。根据美国法典第2款第2款第2款,如果法人根据整体情况在财务,经济和组织上并入器官持有人公司,则有一个增值税团体。该国家法规的历史要比联盟法(UStSystRL第11条)中的法规长得多。因此,欧洲法院与以前的国家裁定采取截然不同的看法也就不足为奇了。欧洲法院认为,PesGes允许或要求这样做。甚至涉及非企业家。他还认为不需要上级/下级关系和其他限制性观点。只要没有虐待。发行ECJ-Rspr之后。在对该ECJ-Rspr的效果的一些判断中。发声了。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2017年第38期|m4-m5|共2页
  • 作者

    Carsten Höink;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:48:31

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号