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ARBEITSRECHT

机译:劳工法

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摘要

Das BSG hat klargestellt, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie - bedingt durch eine Gesetzesänderung - zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann. Im Streitfall hatte die Klägerin im Jahr 2016 mit der Stadt, bei der sie beschäftigt war, einen Altersteilzeitvertrag geschlossen, der das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis als Bürofachkraft in ein bis 30.11.2015 befristetes Arbeitsverhältnis umwandelte. Sie wollte ursprünglich nach Ende der Freistellungsphase vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Davon nahm sie Abstand, als zum 01.07.2014 eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eingeführt worden war. Sie meldete sich deshalb zum 01.12.2015 arbeitslos. Die Beklagte lehnte aber die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit für einen Zeitraum von zwölf Wochen ab. Die Klägerin habe ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gelöst. Ab 01.03.2016 bezog die Klägerin eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
机译:BSG已明确规定,如果员工在部分退休后没有立即领取养老金,则不会发生锁定期,这与其最初的计划相反,而是首先申请失业救济,因为-由于法律的变化-他们将在不折价的情况下在稍后的时间退休能够。发生纠纷时,原告与她于2016年受雇的城市签订了部分退休合同,该合同将现有的上班族开放式雇佣关系转换为2015年11月30日之前的雇佣关系。最初,她想在免税阶段后申请提前退休金。当2014年7月1日推出针对特别长期被保险人的无折扣养老金时,她没有这样做。因此,她于2015年12月1日登记失业。但是,被告由于锁定期为十二周而拒绝支付失业救济金。申请人无故终止了自己的雇佣关系。从2016年3月1日起,原告获得了长期保险人员的养老金。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2017年第37期|M21-M22|共2页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:48:32

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