aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung musste auch das steuerliche Datenschutzrecht angepasst werden. Zur Umsetzung wurde jedoch, anders als beim Bundesdatenschutzgesetz, kein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht, sondern der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" genutzt. Die verfahrensrechtlichen Neuregelungen bilden ab dem 25.05.2018 die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung. Einen umfassenden Überblick zu den zukünftig geltenden Regeln geben Myßen/Kraus und stellen dabei den neuen Rechtsrahmen beim steuerlichen Datenschutzrecht dar. Behandelt werden die besonders praxisrelevanten Vorschriften zur Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, zur Wahrung des Steuergeheimnisses sowie die angepassten Betroffenenrechte. Sie verdeutlichen, dass beim Datenschutz im Steuerverfahrensrecht die Datenschutz-Grundverordnung und die AO immer parallel heranzuziehen sind.
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