Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2017/4 „Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)" veröffentlicht. Darin befasst sich das IASB mit Einnahmen aus der Veräußerung von Artikeln, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Vorgeschlagen wird ein Verbot, die entsprechenden Einnahmen von den Kosten einer Sachanlage abzuziehen. Stattdessen wären die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis zu erfassen. Stellungnahmen können bis zum 19.10.2017 an das IASB gerichtet werden. Der Entwurf ist auf der Internetseite des IASB (www.ifrs.org) erhältlich.
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