Am 31.03.2017 hat der Bundesrat in seiner 956. Sitzung beschlossen, zu dem vom Bundestag am 09.03.2017 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit fehlen noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Inkrafttreten des Gesetzes. Mit dem Gesetz wird die CSR-Richtlinie (2014/95/ EU) nun in deutsches Recht umgesetzt. Entsprechend der Vorgabe der CSR-Richtlinie sind die Vorschriften des Gesetzes für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2016 anzuwenden. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 04.04.2017).
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