Der Gesetzgeber hat mit dem neuen ErbStG ein komplexes Sonderrecht für die Unternehmensnachfolge geschaffen. Die konkrete Steuerbelastung lässt sich dem Gesetz in vielen Fällen kaum noch entnehmen. Die Regelungen schaffen zahlreiche Anreize für die Neugestaltung der Unternehmensnachfolge. Der Beitrag versucht, einige Problembereiche des neuen ErbStG anhand von ausgewählten Fallbeispielen zu skizzieren.
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