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【24h】

FG: Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden

机译:FG:临时破产管理部门的进项税盈余无法抵销以后的税收债务

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摘要

USt-Schulden, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens entstehen, können nicht mit Erstattungsansprüchen aus Vorsteuerüberhängen verrechnet werden, die im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung entstanden sind. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 26.01.2017 (5 K 3730/14 U) entschieden.
机译:破产程序中产生的增值税债务无法抵销作为临时破产管理一部分而产生的进项税盈余的偿还索偿。明斯特地区法院于2017年1月26日(5 K 3730/14 U)对此作出判决。

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    《Der Betrieb》 |2017年第12期|M13-M13|共1页
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