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Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft: Zur Fälligkeit des Anspruchs auf Erstattung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen

机译:终止非典型的默默无闻的公司:在偿还非营利组织分配权的到期日

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摘要

Bei Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft wird der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens - ebenso wie ein eventueller Verlustausgleichsanspruch des Geschäftsinhabers - regelmäßig erst nach der Auseinandersetzung gem. § 235 Abs. 1 HGB in Form der Durchführung einer Gesamtabrechnung fällig, die der Geschäftsinhaber allerdings nicht ungebührlich hinauszögern darf.
机译:在非典型的沉默公司终止后,沉默合伙人要求支付和解信用的索赔以及企业主可能提出的损失赔偿要求,仅在和解之后才有效。第235(1)条HGB应以整体和解的形式到期,但企业所有者不得过分拖延。

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    《Der Betrieb》 |2017年第9期|481-483|共3页
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